BI Flörsheim–Hochheim zum Änderungsentwurf des Landesentwicklungsplans (LEP)

 

11.07.2017

 

Die Bürgerinitiative Flörsheim–Hochheim, die seit Inbetriebnahme der Nord-West-Landebahn gegen diese raumunverträgliche Erweiterung des Frankfurter Flughafens aktiv ist, gibt hiermit ihre Stellungnahme zum Entwurf für eine 3. Änderung des LEP 2000 ab.

 

Die BI kritisiert an vorderster Stelle das im vorliegenden Entwurf neu formulierte Ziel, „der Flughafen Frankfurt Main ist in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“ und „er soll… seine Funktion als bedeutende Drehscheibe im internationalen Luftverkehr…erfüllen“ (Kapitel 5). Beide Aussagen negieren nach Ansicht der BI Flörsheim – Hochheim völlig die Ergebnisse der Lärmwirkungsstudie NORAH sowie anderer Studien und die Forderungen des Umweltbundesamtes (UBA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), im Sinne des Gesundheitsschutzes politisch eine konsequente Begrenzung des Fluglärms unter die jetzt schon bestehende Lärmbelastung durchzusetzen.

 

Heiße es noch zum Lärm allgemein im 3. Kapitel: „Einer Zunahme des Lärms ist soweit wie möglich entgegenzuwirken. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen“, werde aus diesem auch schon halbherzigen Grundsatz in Kapitel 5 zum Fluglärm die jetzt vollkommen wachsweiche Formulierung: „die Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Bevölkerung, insbesondere in den Kernstunden der Nacht, ist für den Betrieb des Flughafens Frankfurt Main von herausragender Bedeutung.“

 

Die BI Flörsheim–Hochheim fordert, dass der Text des LEP-Entwurfs unter Beachtung folgender Punkte geändert bzw. präzisiert wird:

 

1. Die Vorsorge für die Bevölkerung, was Gesundheits- und Umweltschutz sowie die grundrechtlich garantierte Unversehrtheit des Lebens angeht, muss Priorität vor Wettbewerbsaspekten haben. Wirtschaftsbetrachtungen sind nachrangig zu behandeln. Gesundheit geht vor.

 

2. Der Schutz der Nachtruhe muss sich klar auf die gesetzliche Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr beziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die stetige Reduzierung des Lärms in den Nachtrandstunden im LEP festzuschreiben.

 

3. Statt weiterer Siedlungsbeschränkungen ist eine Begrenzung des Lärms über Wohngebieten durch Reduzierung der Flugbewegungen, durch genaue Kontrolle der Flugrouten und durch Reduzierung der maximalen Lärmpegel, sowohl was ihre Häufigkeit als auch die Dezibelhöhe angeht, durchzusetzen. Eine weitere Entwertung des Immobilienbesitzes muss gestoppt werden.

 

4. Eine effektive Lärmminderung von 0,4 Dezibel pro Jahr ist machbar und von der Luftfahrttechnik einzufordern und von den Aufsichtsbehörden durchzusetzen an Stelle der unpräzisen Aussage in Kapitel 5: „alle fünf Jahre“ seien „auf der Grundlage der tatsächlichen Lärmentwicklung mögliche Maßnahmen für Reduktionspotentiale… darzustellen.“

 

Birgit von Stern (für die BI Flörsheim-Hochheim)

 

 

Aus dem Greenpeace Magazin Ausgabe 4.12

https://www.greenpeace-magazin.de/von-lufthansa-0